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„Nur Ja heißt Ja“
Regelung
Im April 2026 wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts vorgestellt und erstmals beraten.
Ziel ist es, den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu stärken und bestehende Regelungen zu überprüfen.
Worum geht es?
Im Mittelpunkt steht die Diskussion um eine sogenannte
„Nur Ja heißt Ja“-Regelung.
Das bedeutet:
Eine sexuelle Handlung soll dann strafbar sein, wenn keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
Bisher basiert das Gesetz stärker auf dem Prinzip:
„Nein heißt Nein“ – also darauf, dass ein entgegenstehender Wille erkennbar sein muss.
Hintergrund der Diskussion
Befürworter:innen sehen in der neuen Regelung die Möglichkeit, Schutzlücken zu schließen.
Sie argumentieren, dass Betroffene in bestimmten Situationen – z. B. bei Schockreaktionen oder Angst – nicht immer in der Lage sind, ihren Willen klar zu äußern.
Kritische Stimmen weisen darauf hin, dass eine solche Regelung neue Fragen aufwerfen kann, insbesondere im Hinblick auf:
Nachweisbarkeit
rechtliche Klarheit
praktische Umsetzung
Aktueller Stand
Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag vorgestellt und befindet sich derzeit in der weiteren Beratung in den zuständigen Ausschüssen.
Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Einordnung
Die Diskussion zeigt, dass das Thema sexualisierte Gewalt weiterhin gesellschaftlich und rechtlich weiterentwickelt wird.
Im Fokus stehen dabei vor allem:
-
Schutz der Selbstbestimmung
-
klare rechtliche Rahmenbedingungen
-
Prävention und Sensibilisierung
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